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   BFH, 28.07.1976 - I R 12/75   

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https://dejure.org/1976,886
BFH, 28.07.1976 - I R 12/75 (https://dejure.org/1976,886)
BFH, Entscheidung vom 28.07.1976 - I R 12/75 (https://dejure.org/1976,886)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 1976 - I R 12/75 (https://dejure.org/1976,886)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wiederhinzurechnung von Dauerschuldzinsen - Zinsen aus Kontokorrentkrediten - Gezahlte Zinsen - Passivierte Zinsen - Errechnung der Zinsen - Zinsstaffelmethode - Methode der Zinserrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 8 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nach der Zinsstaffelmethode errechnete Zinsen bei Kontokorrentkrediten als Dauerschuldzinsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 120, 57
  • DB 1976, 2442
  • BStBl II 1976, 792
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 16.01.1974 - I R 254/70

    Kein einheitliches Kreditgeschäft bei Kontokorrentverhältnissen mit verschiedenen

    Auszug aus BFH, 28.07.1976 - I R 12/75
    Die hinzuzurechnenden Zinsen sind aus dem Mindestbetrag der Schuld des Wirtschaftsjahres zu errechnen; ein Mindestkredit, der nur während weniger Tage bestanden hat, bleibt dabei unberücksichtigt (vgl. Urteil des BFH vom 16. Januar 1974 I R 254/70, BFHE 111, 425, BStBl II 1974, 388, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 28.01.1970 - I R 12/68

    Mindestbestand von Schulden - Unterschiedliche Zeitdauer - Qualifizierung als

    Auszug aus BFH, 28.07.1976 - I R 12/75
    Für die Dauerschuldzinsen ergibt sich schon aus dem Prinzip der Wiederhinzurechnung der bei der Gewinnermittlung abgesetzten Zinsen, daß es grundsätzlich auf die tatsächlich gezahlten oder passivierten Zinsen ankommt (BFH-Urteil vom 28. Januar 1970 I R 12/68, BFHE 98, 186, BStBl II 1970, 336; Urteil des RFH vom 11. Juni 1940 I 207/40, RStBl 1940, 826; Lenski-Steinberg, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz, § 8 Ziff. 1 Anm. 34; Müthling, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz, § 12 Anm. 9).
  • RFH, 11.06.1940 - I 207/40
    Auszug aus BFH, 28.07.1976 - I R 12/75
    Für die Dauerschuldzinsen ergibt sich schon aus dem Prinzip der Wiederhinzurechnung der bei der Gewinnermittlung abgesetzten Zinsen, daß es grundsätzlich auf die tatsächlich gezahlten oder passivierten Zinsen ankommt (BFH-Urteil vom 28. Januar 1970 I R 12/68, BFHE 98, 186, BStBl II 1970, 336; Urteil des RFH vom 11. Juni 1940 I 207/40, RStBl 1940, 826; Lenski-Steinberg, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz, § 8 Ziff. 1 Anm. 34; Müthling, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz, § 12 Anm. 9).
  • BFH, 11.12.1997 - IV R 92/96

    Refinanzierungskredit bei Darlehen an Schwestergesellschaft

    Der Hinzurechnungsbetrag bestimmt sich danach, welche Zinsen tatsächlich den Gewinn gemindert haben (BFH-Urteil vom 28. Juli 1976 I R 12/75, BFHE 120, 57, BStBl II 1976, 792), also die dem Gläubiger gezahlten bzw. zu zahlenden und passivierten Zinsen.
  • BFH, 08.02.1984 - I R 15/80

    Schuld mit wechselndem Bestand nicht generell nur in Höhe des Mindestbestandes

    d) Da nach den vorstehenden Ausführungen die Schuld der Klägerin gegenüber der X insgesamt als Dauerschuld zu bewerten ist, müssen die Zinsen als Dauerschuldzinsen erfaßt werden, die während des Erhebungszeitraums auf die Schuld tatsächlich gezahlt worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juli 1976 I R 12/75, BFHE 120, 57, BStBl II 1976, 792).
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.12.2006 - 4 K 1577/01

    Zur gewerbesteuerlichen Behandlung der auf Überentnahmen beruhenden und damit

    Für die Dauerschuldzinsen ergibt sich nämlich schon aus dem Prinzip der Wiederhinzurechnung der bei der Gewinnermittlung abgesetzten Zinsen, dass es grundsätzlich auf die tatsächlich gezahlten oder passivierten Zinsen ankommt (BFH-Urteile vom 28. Januar 1970 I R 12/68, BStBl II 1970, 336, und vom 28. Juli 1976 I R 12/75, BStBl II 1976, 792).
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