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BFH, 28.07.1976 - I R 12/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Wiederhinzurechnung von Dauerschuldzinsen - Zinsen aus Kontokorrentkrediten - Gezahlte Zinsen - Passivierte Zinsen - Errechnung der Zinsen - Zinsstaffelmethode - Methode der Zinserrechnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewStG § 8 Nr. 1
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Nach der Zinsstaffelmethode errechnete Zinsen bei Kontokorrentkrediten als Dauerschuldzinsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 120, 57
- DB 1976, 2442
- BStBl II 1976, 792
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 16.01.1974 - I R 254/70
Kein einheitliches Kreditgeschäft bei Kontokorrentverhältnissen mit verschiedenen …
Auszug aus BFH, 28.07.1976 - I R 12/75
Die hinzuzurechnenden Zinsen sind aus dem Mindestbetrag der Schuld des Wirtschaftsjahres zu errechnen; ein Mindestkredit, der nur während weniger Tage bestanden hat, bleibt dabei unberücksichtigt (vgl. Urteil des BFH vom 16. Januar 1974 I R 254/70, BFHE 111, 425, BStBl II 1974, 388, mit weiteren Nachweisen). - BFH, 28.01.1970 - I R 12/68
Mindestbestand von Schulden - Unterschiedliche Zeitdauer - Qualifizierung als …
Auszug aus BFH, 28.07.1976 - I R 12/75
Für die Dauerschuldzinsen ergibt sich schon aus dem Prinzip der Wiederhinzurechnung der bei der Gewinnermittlung abgesetzten Zinsen, daß es grundsätzlich auf die tatsächlich gezahlten oder passivierten Zinsen ankommt (BFH-Urteil vom 28. Januar 1970 I R 12/68, BFHE 98, 186, BStBl II 1970, 336; Urteil des RFH vom 11. Juni 1940 I 207/40, RStBl 1940, 826; Lenski-Steinberg, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz, § 8 Ziff. 1 Anm. 34; Müthling, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz, § 12 Anm. 9). - RFH, 11.06.1940 - I 207/40
Auszug aus BFH, 28.07.1976 - I R 12/75
Für die Dauerschuldzinsen ergibt sich schon aus dem Prinzip der Wiederhinzurechnung der bei der Gewinnermittlung abgesetzten Zinsen, daß es grundsätzlich auf die tatsächlich gezahlten oder passivierten Zinsen ankommt (BFH-Urteil vom 28. Januar 1970 I R 12/68, BFHE 98, 186, BStBl II 1970, 336; Urteil des RFH vom 11. Juni 1940 I 207/40, RStBl 1940, 826; Lenski-Steinberg, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz, § 8 Ziff. 1 Anm. 34; Müthling, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz, § 12 Anm. 9).
- BFH, 11.12.1997 - IV R 92/96
Refinanzierungskredit bei Darlehen an Schwestergesellschaft
Der Hinzurechnungsbetrag bestimmt sich danach, welche Zinsen tatsächlich den Gewinn gemindert haben (BFH-Urteil vom 28. Juli 1976 I R 12/75, BFHE 120, 57, BStBl II 1976, 792), also die dem Gläubiger gezahlten bzw. zu zahlenden und passivierten Zinsen. - BFH, 08.02.1984 - I R 15/80
Schuld mit wechselndem Bestand nicht generell nur in Höhe des Mindestbestandes …
d) Da nach den vorstehenden Ausführungen die Schuld der Klägerin gegenüber der X insgesamt als Dauerschuld zu bewerten ist, müssen die Zinsen als Dauerschuldzinsen erfaßt werden, die während des Erhebungszeitraums auf die Schuld tatsächlich gezahlt worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juli 1976 I R 12/75, BFHE 120, 57, BStBl II 1976, 792). - FG Rheinland-Pfalz, 21.12.2006 - 4 K 1577/01
Zur gewerbesteuerlichen Behandlung der auf Überentnahmen beruhenden und damit …
Für die Dauerschuldzinsen ergibt sich nämlich schon aus dem Prinzip der Wiederhinzurechnung der bei der Gewinnermittlung abgesetzten Zinsen, dass es grundsätzlich auf die tatsächlich gezahlten oder passivierten Zinsen ankommt (BFH-Urteile vom 28. Januar 1970 I R 12/68, BStBl II 1970, 336, und vom 28. Juli 1976 I R 12/75, BStBl II 1976, 792).